Steuerbegünstigung:
Der Verein „Zusammen für Kinder in Not“ ist nach dem Bescheid des Finanzamtes Bonn-Außenstadt vom 26.03.2019, Steuernummer 206/5886/0311 aufgrund den besonders förderungswürdigen mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken nach § 52 Abs. 2 Satz 1 AO von der Körperschaftssteuer befreit.
Spenden an unseren Verein sind von der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig.
Eintragung ins Vereinsregister:
Die Eintragung des Vereins erfolgte am 26.04.2019 beim Amtsgericht Bonn, Vereinsregister Nr. 11480.