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Der  Verein trägt den Namen „Zusammen für Kinder in Not e.V.“, abgekürzt: ZKN. Er hat den Sitz in Bonn – NRW- Deutschlad.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein möchte im Rahmen seiner materiellen Möglichkeiten einen Beitrag leisten, die Not und das Elend hilfsbedürftiger Menschen, vor allem Kinder zu lindern.
Der Verein setzt sich für bedürftige und notleidende Kinder und Menschen weltweit, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in Kriegs- und Krisengebieten. Der Verein ist konfessionell und politisch neutral. Die Förderung ist nicht auf bestimmte Länder oder Konfessionen beschränkt.

Zweck des Vereins ist es, hilfsbedürftigen Kindern, ihren Familien sowie sonstigen notleidenden Menschen zu helfen, damit diese ihre schwierigen Lebenslagen bewältigen und ihre Lebenssituation verbessern können. Dabei folgt der Verein weitgehend dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“. 

 

Der Verein verwirklicht diesen Zweck beispielsweise durch folgende Maßnahmen und Projekte:

 

1- Maßnahmen und Projekte zur Bekämpfung von Armut und Linderung von Hungersnot.

2- Maßnahmen und Projekte zur notwendigen medizinischen Versorgung und Betreuung sowie Aufbau und Ausstattung von Gesundheitseinrichtungen.

3- Patenschaftsprogramme für Waisenkinder. Darüber hinaus werden Maßnahmen und Projekte zum Schutze der Kinder vor Gewalt, Ausbeutung, Missbrauch und kriegerischen Auseinandersetzungen sowie zur Förderung ihrer körperlichen und geistigen Partizipation durchgeführt.

4- Maßnahmen und Projekte zur Bekämpfung von Analphabetismus und zur Förderung der Schulbildung, Berufsausbildung und Weiterbildung, um über das notwendige Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten für den Arbeitsmarkt zu verfügen.

5- Förderung und Umsetzung nachhaltiger Entwicklungsprojekte, damit arme und bedürftige Menschen sich selbst und ihre Kinder auf Dauer versorgen können. In diesem Zusammenhang werden vor allem kleine Produktionsbetriebe und Handwerkberufe gefördert. Die Projekte und Maßnahmen des Vereins sollen in diesem Zusammenhang der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit mit den Zielländern dienen.

6- Durchführung von Erholungs- und Freizeitmaßnahmen im Rahmen der Bewältigung von traumatisierenden Situationen (z. B infolge Naturkatastrophen und/oder Gewalterfahrungen) aber auch zur Wahrung eines glücklichen und sorgenfreien Kinderlebens. Laut UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Dabei wird die körperliche und geistige Partizipation der Kinder gefördert und gestärkt.

7- Organisieren und Durchführen von humanitären Hilfsaktionen für Kinder und ihre Familien sowie sonstige in Not geratene Menschen, die entweder infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes beziehungsweise wegen ihrer wirtschaftlichen Lage auf Hilfe anderer angewiesen sind.

8- Soforthilfe in Katastrophenfällen durch Bereitstellung von Unterkunft, Kleidung und Nahrungsmittel, Trinkwasser sowie anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs. Darüber hinaus werden in anderen humanitären Fällen Hilfsprojekte für Vertriebene bzw. Obdachlose und sonstige notleidende Menschen durchgeführt, um ihre Not zu lindern und für sie ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

9- Beratung und Unterstützung der einschlägigen Einrichtungen und Organisationen sowie entsprechende Kooperation zur Durchführung von Hilfs- und Entwicklungsprojekten sowie zur Förderung des Kindeswohls, dessen Familie und sonstiger notleidender Menschen.

10- Sonstige dringende Fälle der humanitären Hilfe im Einzelfall.

Steuerbegünstigung:

Der Verein „Zusammen für Kinder in Not“ ist nach dem Bescheid des Finanzamtes Bonn-Außenstadt vom 26.03.2019, Steuernummer 206/5886/0311 aufgrund den besonders förderungswürdigen mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken nach § 52 Abs. 2 Satz 1 AO von der Körperschaftssteuer befreit.
Spenden an unseren Verein sind von der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig.

Eintragung ins Vereinsregister:

Die Eintragung des Vereins erfolgte am 26.04.2019 beim Amtsgericht Bonn, Vereinsregister Nr. 11480.

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